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BVerwG, 18.03.1970 - II WD 8.70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Entwendung bundeswehreigenen Benzins - Diebstahl zum Nachteil des Dienstherrn als Dienstvergehen - Eigentumsdelikt zum Nachteil des Dienstherrn als Dienstvergehen - Verbrauchsmittelentwendung als Dienstvergehen - Disziplinargerichtliche Bestrafung bei Einstellung des ...
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- BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvL 1/66
Verfassungsmäßigkeit von Arreststrafen nach der Wehrdisziplinarordnung neben …
Auszug aus BVerwG, 18.03.1970 - II WD 8.70
Im übrigen gilt Artikel 103 Abs. 3 GG für die Laufbahnstrafen der Wehrdisziplinarordnung nicht, weil diese nicht auf Grund der allgemeinen Strafgesetze verhängt werden, sondern typische Disziplinarstrafen sind, die dem Disziplinarwesen und nicht dem Strafrecht zuzurechnen sind (vgl. BVerfGE 21, 391).